Viehmarkt

Am Samstag beginnt bereits um 6.00 Uhr der Auftrieb zum Viehmarkt. In den ersten Jahren des Marktes wurden fast ausschließlich Pferde, Ponys, Rindvieh, Schafe und Schweine zum Verkauf und Handel angeboten. Hier hat es in den zurückliegenden Jahren einen erheblichen Wandel, auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben, gegeben.

Aber beim Markt in Hunteburg sind auch weiterhin Pferde, Ponys, Rinder, Schafe und Ziegen zu sehen.
Dazu gekommen ist ein wunderschöner Kleintiermarkt. Hier werden Geflügel, Kaninchen, Vögel verschiedenster Rassen angeboten. In diesem Jahr auch wieder
dabei die verschiedenen Zuchtvereine in einem eigenen Zelt, die gern über ihr Hobby informieren und auch Tiere zum Verkauf anbieten. Dazu die Händler mit Zubehör für große und kleine Tiere. Ein buntes Bild und einer der Anziehungspunkte des Marktes.

Frühaufsteher genießen natürlich dieses besondere Flair. Nach einer heißen Brühe
oder einem Kaffee, frischen Brötchen (wer lange am Freitag gefeiert hat bevorzugt auch schon mal Hering oder Rollmops) an einem der bereits geöffneten
Stände ist gestärkt für den Viehmarkt. Da wird gefeilscht, gehandelt, gefachsimpelt, geflunkert um den besten Preis zu erzielen. Oftmals sieht man beim Handel den berühmten Handschlag, mit dem dann abschließend das Geschäft besiegelt wird. Dieses Markttreiben muss man gesehen haben und es muß diese Märkte auch weiterhin geben, trotz einer wahren Flut von gesetzlichen Auflagen.

Kleintiermarkt

Züchter von Geflügel, Vögel, Kaninchen und weitere Kleintiere stellen in diesem Zelt aus. Einmal um die verschiedenen Vereine vorzustellen, aber auch um ihre Tiere zum Kauf anzubieten.
Für den Marktausschuß ist es von Bedeutung, dass am Samstag und Sonntag unsere Besucher diesen Kleintiermarkt erleben können, da der traditionelle Viehmarkt nur am Samstag stattfindet.

Infos für Aussteller

Die Marktleitung weist nochmals alle Viehmarktbeschicker darauf hin, dass die Einhaltung der gesetzlichen und amtstierärztlichen Bestimmungen (IBR,
Impfbescheinigungen, Equidenpaß etc.) überprüft und konsequent durchgesetzt werden. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Verweisung vom Viehmarkt!

NEU! Für die Teilnahme am Viehmarkt/Kleintiermarkt bitte die derzeit geltenden veterinärbehördlichen Auflagen und Hinweise des Landkreises Osnabrück sowie die Auflagen des Nieders. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Oldenburg, beachten! Die jeweiligen Auflagen sind in den nachfolgenden Bescheiden herunterzuladen.

Auflagen Viehmarkt 2023 – Nds. Landesamt für Verbraucherschutz u. Lebensmittelsicherheit – Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

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Erlaubnis u. Auflagen Viehmarkt 2023 – nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 d Tierschutzgesetz (TierSchG) – Veterinäramt Osnabrück

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Checkliste Anmeldung Viehmarkt – Veterinärvorschriften

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Anmeldung zum Viehmarkt beim Norddeutschen Ponymarkt Hunteburg 2023

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Allgemeine Ausstellerbedingungen (Stand Mai 2023)

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Datenschutzerklärung

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Anlage 3 zu RdErl Umsetzung Paragraf 10 TierSchHuV – Übersicht Qualzuchtmerkmale nach Rassen

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